1. Änderungsverordnung zur Vierzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die 1. Änderungsverordnung zur Vierzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist am 18.06.2021 in Kraft getreten. Hierbei werden Verordnungsermächtigungen angepasst.

In der Anlage finden Sie die 1. Änderungsverordnung zur Vierzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt als PDF-Datei.

Um die Änderungen besser erfassen zu können, fügen wir hier noch die Änderungsverordnung als Lesefassung und ihre Begründung hinzu.

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