1. Änderung der Allgemeinverfügung Nr. 6/2022

Amtliche Bekanntmachung

Die folgende Erste Änderungsverfügung der Allgemeinverfügung Nr. 6/2022 wird hiermit gem. §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 3a VwVfG LSA i. V. m. § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG i. V. m. § 1a des Gesetzes über die Verkündung von Verordnungen öffentlich bekanntgegeben:

Die Allgemeinverfügung Nr. 6/2022 vom 13. Mai 2022, notbekanntgemacht am 13. Mai 2022 unter www.burgenlandkreis.de, wird auf Grund der §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 28a, 29, 30, 31 IfSG wie folgt geändert.

Erste Änderungsverfügung der Allgemeinverfügung Nr. 6/2022

I.                   Änderungen

1.      Ziffer 4 wird aufgehoben.

2.      Die bisherige Ziffer 5 wird Ziffer 4. Dort wird in Satz 1 die Wortgruppe „Ziffer 1 bis 4“ durch die Wortgruppe „Ziffer 1 bis 3“ ersetzt.

3.      Die bisherige Ziffer 6 wird Ziffer 5, Ziffer 7 wird Ziffer 6, Ziffer 8 wird Ziffer 7, Ziffer 9 wird Ziffer 8, Ziffer 10 wird Ziffer 9, Ziffer 11 wird Ziffer 10, Ziffer 12 wird Ziffer 11 und Ziffer 13 wird Ziffer 12.

4.      Ziffer 14 wird Ziffer 13. Dort wird in Satz 2 das Datum „31. Mai 2022“ durch das Datum „31. August 2022“ ersetzt.

5.      Die bisherige Ziffer 15 wird Ziffer 14.

 

II.                Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Allgemeinverfügung Nr. 6/2022 wird unter www.burgenlandkreis.de notbekanntgegeben. Sie tritt am 31. Mai 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2022 außer Kraft.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen.

Hinweis

Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.

Naumburg, den 30. Mai 2022

Götz Ulrich
Landrat

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