Burgenlandkreis stellt Versendung von Quarantäneschreiben und Mitteilungen über positive PCR-Testergebnisse ein

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Landrat Götz Ulrich hat in seiner digitalen Pressekonferenz am 5. April 2022 mitgeteilt, dass das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises mit sofortiger Wirkung die Versendung von Quarantäneschreiben und Mitteilungen über positive PCR-Testergebnisse einstellt. Der Burgenlandkreis folgt damit anderen Landkreisen und Städten wie zum Beispiel Jena, Weimar oder Erfurt, die diese Strategie bereits seit letzter Woche bestreiten.

Das Gesundheitsamt wird die dadurch freiwerdenden Mitarbeiterkapazitäten nutzen, um offene Fälle aufzuarbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Heime weiter zu betreuen. Unberührt davon bleibt, dass sich Infizierte auch weiterhin Genesenen-Nachweise in Apotheken ausstellen lassen können.

 

Mit dem Erlass seiner Allgemeinverfügung Nummer 4/2022 vom 1. April 2022 regelt der Burgenlandkreis, dass sich Personen bei einem positiven Testergebnis, auch bei einem zertifizierten Schnelltest, sofort in Quarantäne begeben müssen. Es bedarf hierzu keines weiteren Schreibens oder Anrufs durch das Gesundheitsamt. Infizierte werden gebeten, das Ergebnis mittels eines PCR-Tests bestätigen zu lassen. Eine Registrierung von Infizierten über das Serviceportal des Landkreises ist nicht mehr nötig. Daher ist das Serviceportal seit dem 5. April 2022 nicht mehr verfügbar.

 

Quarantäne-Nachweis

Wenn gegenüber dem Arbeitgeber eine Bestätigung für die häusliche Isolation benötigt wird, genügt hierfür der Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses. Gegebenenfalls wird empfohlen, die Allgemeinverfügung Nr. 04/2022 mit beizufügen. Diese kann auf der Corona-Sonderseite heruntergeladen werden: https://corona.burgenlandkreis.de/de/coronanews/allgemeinverfuegung-04-2022-quarantaene.html.

 

Genesenen-Nachweis

Ein Genesenen-Nachweis ist der Nachweis eines erworbenen Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund einer vorherigen Infektion mit diesem. Dieser Nachweis kann in Papierform oder digital vorliegen. Dafür muss der Nachweis der Infektion mittels eines PCR-Tests vorliegen und die Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen. Um einen Genesenen-Nachweis zu bekommen, können sich positiv getestete Personen mit ihrem bestätigten Laborergebnis des PCR-Tests in jeder Apotheke, die diesen kostenlosen Service anbietet, einen solchen Nachweis ausstellen lassen. Aus rechtlicher Sicht ist somit ein Nachweis des zuständigen Gesundheitsamtes nicht notwendig.

Den Bürgerinnen und Bürgern des Burgenlandkreises steht weiterhin das Bürgertelefon unter der bekannten Telefonnummer (03445 – 731646 oder 73 1647) oder unter der Mailadresse (buergertelefon@blk.de) für eventuelle Rückfragen zur Verfügung.

Auf der Corona-Sonderseite sind die häufigen Fragen zu diesem Thema aktualisiert worden.