2. Änderungsverordnung der 5. Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises

Zweite Verordnung zur Änderung der Fünften Verordnung des Burgenlandkreises zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Bekämpfung der Coronavirus-Krankheit COVID-19 (Fünfte Corona-Schutz-Verordnung Burgenlandkreis – 5. CoronaSchVO BLK) vom 2. Juni 2021

Die neue Verordnung, die ab Dienstag, den 28.09.2021 gilt, beinhaltet erweiterte Regelungen zur Absonderung (Quarantäne) bei Eigeninfektion sowie beim Kontakt zu einem Infizierten zur Vermeidung weiter steigender Infektionszahlen.

Sie finden die 2. Änderungsverordnung der Fünften Corona-Schutz-Verordnung und in der Lesefassung in der Anlage als PDF-Datei zum Download.

Sie wird am 30.09.2021 in den Tageszeitungen (MZ Weißenfels und Zeitz, Naumburger Tageblatt Naumburg und Nebra) veröffentlicht werden. 

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