Weitere Lockerungen der Testpflicht wegen der niedrigen Inzidenz im Burgenlandkreis

Artikelbild für Informationen-Corona

Auf Grund der anhaltend niedrigen Inzidenz im Burgenlandkreis treten ab 15. Juli 2021 weitere Lockerungen bei der Testpflicht in Kraft. Im Kreisgebiet betriebene Teststellen sind auf der Internetseite des Landkreises einzusehen unter https://kurzelinks.de/Teststellen.

Ab dem 15. Juli 2021 besteht in Tierhäusern in Tierparks, zoologischen und botanischen Gärten sowie Indoor-Spielplätzen keine Testpflicht mehr. Gleiches gilt für soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser, Seniorenbegegnungsstätten, Seniorentreffpunkte und Angebote der Mehrgenerationenhäuser. Auch in geschlossenen Räumen von Gaststätten sowie beim Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und
privaten Sportanlagen mit Ausnahme der Teilnehmer an Wettkämpfen keine Testpflicht mehr. Die Testpflicht entfällt ebenfalls bei Kultureinrichtungen, Stadt- und Naturführungen und außerschulischen Bildungsangeboten und Angeboten von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen.

Der Landkreis weißt drauf hin, dass für Saunen und Dampfbäder sowie Spielhallen weiterhin eine Testpflicht gilt.

Grundlage dieser Verordnung des Landkreises ist § 16 Absatz 3 der Vierzehnten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 16. Juni 2021, die zuletzt am 12. Juli 2021 geändert wurde.
Die 7-Tage-Inzidenz im Burgenlandkreis ist seit Mitte Mai 2021 kontinuierlich gesunken und unterschreitet seit dem 27. Mai 2021den Wert von 35.