Verordnung des Burgenlandkreises zur Einschränkung des Bewegungsradius der Einwohner (EinschrVO BLK)

15-km-Radius: Bewegungsbeschränkung gilt ab 13.01.2021 - Wohin darf ich ohne triftigen Grund fahren?

Der Burgenlandkreis war verpflichtet, Einschränkung des Bewegungsradius der Einwohner auf 15 Kilometer um den Wohnort zu verordnen, weil die Inzidenz den Wert von 200 je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten hatte und dies über weit mehr als fünf Tage andauert. Ausnahmen von diesen Einschränkungen sind nur beim Vorliegen triftiger Gründe zulässig. Dazu gehören unter anderem die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen oder die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

Der 15-km-Radius gilt NICHT ab Wohnung oder Wohnort, sondern gemeint ist die Außengrenze der Einheits- oder Verbandsgemeinde, in der der Einwohner wohnt. Damit errechnet sich der 15-km-Radius von jedem Punkt der Außengrenze der jeweiligen Einheits- oder Verbandsgemeinde. Beispielsweise können demnach die Einwohner der Stadt Lützen nach Leipzig und die Einwohner der Verbandsgemeinde An der Finne nach Weimar ohne triftigen Grund fahren.

Zur besseren Klarheit, welche Wege ohne triftigen Grund in dem 15-km-Radius zurückgelegt werden dürfen, dient die anliegende, beispielhafte Aufzählung von erreichbaren Städten, sowie die Kartendarstellung pro Gemeinde, die Sie herunterladen können (abhängig von Ihrer Internetverbindung kann es etwas dauern, bis der grüne Bereich dargestellt wird). Eine Interaktive Karte, mit der Sie auch vor Ort überprüfen können, ob Sie sich noch im erlaubten Bereich befinden, können Sie hier aufrufen. 

Die Regelung gilt im Burgenlandkreis ab dem 13.01.2021 und vorerst bis zum 31.01.2021.

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