Vierte Änderung der Corona-Schutzverordnung

Weil die Infektionszahlen immer noch nicht sinken, sondern wieder steigen hat der Landrat die Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises ergänzt und geändert. 

Folgende Änderungen sind wichtig: 

Es müssen jetzt überall medizinische Masken getragen werden. 

Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigte müssen ab kommenden Montag auf der Grundlage eines Hygienekonzeptes allen Mitarbeitern mindestens einmal pro Woche einen Corona-Schnelltest anbieten. Anfragen hierzu beantwortet die Unternehmerhotline. Kontaktdaten hier auf der Seite. 

Sie finden die Änderungsverordnung und eine Lesefassung der geänderten Verordnung unten zum download. 

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