Vierte Änderung der Corona-Schutzverordnung
Weil die Infektionszahlen immer noch nicht sinken, sondern wieder steigen hat der Landrat die Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises ergänzt und geändert.
Folgende Änderungen sind wichtig:
Es müssen jetzt überall medizinische Masken getragen werden.
Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigte müssen ab kommenden Montag auf der Grundlage eines Hygienekonzeptes allen Mitarbeitern mindestens einmal pro Woche einen Corona-Schnelltest anbieten. Anfragen hierzu beantwortet die Unternehmerhotline. Kontaktdaten hier auf der Seite.
Sie finden die Änderungsverordnung und eine Lesefassung der geänderten Verordnung unten zum download.
Veröffentlicht am 22.02.2021