Bewegungsbeschränkung des Landes wird im Burgenlandkreis am Mittwoch gelten

Der Burgenlandkreis setzt die vom Land Sachsen-Anhalt vorgegebene Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort ab 13.01.2021 um. Grund ist die dauerhafte Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 im Burgenlandkreis.

„Grund für diese Maßnahme ist die Überlastung der Intensivstationen in den Krankenhäusern des Burgenlandkreises auf Grund der anhaltend hohen Inzidenz. Es gibt erste Anzeichen, dass die Kurve der Neuinfektionen derzeit leider nach den Feiertagen wieder am Steigen ist. Ich appelliere daher noch einmal dringend an alle Bürgerinnen und Bürger diese schmerzlichen Einschränkungen auch zu beachten, auch wenn es mitunter schwerfällt“ so Landrat Götz Ulrich.

Ausnahmen gelten beim Vorliegen triftiger Gründe. Triftige Gründe sind insbesondere der Weg zur Arbeit, Arztbesuche oder sonstige medizinische Versorgungen oder die Wahrnehmung des Sorgerechts. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar. Der Radius von 15 Kilometer bestimmt sich als Umkreis ab der Grenze der Einheitsgemeinde oder Verbandsgemeinde, in der man wohnt.

Es wird durch das Ordnungsamt des Burgenlandkreises bei gemeinsamen Kontrollen mit der Polizei zu verstärkten Kontrollen kommen.

Die Einschränkung des Bewegungsradius erfolgt, sofern die Inzidenz mindestens über einen Zeitraum von fünf Tagen über 200 liegt. Fällt die Inzidenz mindestens fünf Tage unter 200, werden die Beschränkungen aufgehoben. Für Inzidenz ist die Veröffentlichung des Landesamtes für Verbraucherschutz auf der Seite https://lavst.azurewebsites.net/Corona/Verlauf/atlas.html maßgeblich. Rechtsgrundlage dieser Bestimmung ist die Zweite Verordnung zur Änderung der 9. SARS-Cov-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.