Erste Verordnung des Burgenlandkreises zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Bekämpfung der Coronavirus-Krankheit COVID-19 (Erste Corona-Schutz-Verordnung Burgenlandkreis – 1. CoronaSchVO BLK)

Mit der 1. Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises werden die bislang als Allgemeinverfügung geltenden Regeln verlängert. 

Dies betrifft die verfügte Quarantäne nach einem positiven Test, die besonderen Schutzmaßnahmen in den Heimen, die erweiterte Maskenpflicht allgemein und in den Horten. Neu ist, dass die Quarantäne nach einem positiven Schnelltest sofort beendet ist, wenn eine Überprüfung mit einem regulären (PCR-) Test ergibt, dass die Person doch nicht infiziert ist. 

Die Verordnung wurde im Naumburger Tageblatt (auch Ausgabe Nebra) sowie MZ Zeitz und Weißenfels am 5.1.2021 bekanntgemacht und tritt daher am 6. Januar in Kraft. Nachrichtlich erfolgt auch eine Bekanntmachung im Supersonntag am 10. Januar 2021. 

Den Text der Verordnung finden Sie aber auch hier unten als pdf-Datei. 

Dadurch konnten die zuvor erlassenen Allgemeinverfügungen aufgehoben werden. Auch diese Aufhebungsverfügung haben wir hier beigefügt. 

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