Infektionslage in Heimen macht neue Schutzbestimmungen unerlässlich

Der Burgenlandkreis erlässt auf Grund von massiven Infektionsgeschehen in Heimen eine weitere Allgemeinverfügung zum besseren Schutz der Heimbewohnerinnen und -bewohner vor dem Coronavirus. Dabei soll einerseits ein Höchstmaß an Schutzmaßnahmen ergriffen werden, andererseits dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner nicht „weggesperrt“ werden und sollen Kontaktmöglichkeiten zu engen Angehörigen behalten.

Eine Infektionsverbreitung durch besuchende Angehörige gilt es möglichst zu vermeiden. Daher dürfen Bewohnerinnen und Bewohner höchstens einen Besucher pro Tag empfangen. In allen Alten- und Pflegeheimen im Burgenlandkreis müssen ab sofort Besucherinnen und Besucher einen Antigen-Schnelltest vor Besuchsantritt unter Aufsicht der Einrichtung machen. Nur wer ein negatives Testergebnis vorweisen kann, kann seine Angehörige besuchen. Besucherinnen und Besuchern ist das Betreten der Einrichtungen außerdem nur mit Tragen einer FFP-2-Maske erlaubt. Zudem haben alle Beschäftigten der Einrichtungen sich in regelmäßigen Abständen, mindestens zweimal pro Woche, einem Antigen-Schnelltest zu unterziehen.

„Die massive Ausbreitung des Coronavirus in den Heimen in Bad Bibra und Kretzschau ist für jede Bewohnerin und jeden Bewohner, aber auch für die Pflegekräfte eine große Gefahr. Hinter jeder betroffenen Person steckt ein menschliches Schicksal, das keine Statistik abbilden kann. Ich wünsche allen infizierten Personen einen milden Krankheitsverlauf. Den Pflegekräften in den Heimen danke ich für ihre aufopferungsvolle Arbeit“, so Götz Ulrich.

 

Zum weiteren Schutz vor allem von vulnerablen Gruppen wird bei Gottesdiensten, Andachten und ähnlichen religiösen Veranstaltungen von Kirchen und Religionsgemeinschaften in geschlossenen Räumen Gesang und das Benutzen von Blasinstrumenten verboten.

Die Allgemeinverfügung tritt am 08.12.2020 mit der Veröffentlichung auf der Internetseite des Burgenlandkreises in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 10.01.2021.