Das Wirtschaftsamt berät: Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen

Das Wirtschaftsamt des Burgenlandkreises berät mittelständische Unternehmen persönlich oder telefonisch bei der Beantragung von Corona-Überbrückungshilfen. Ziel des branchenübergreifenden Bundesprogramms mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro ist es, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für kleine und mittelständische Unternehmen abzufedern.

Bis zum 31. August 2020 können Unternehmen in Sachsen-Anhalt Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) digital beantragen. Den Unternehmen werden nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten gewährt. Voraussetzung ist, dass sie im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (April/Mai 2019) nachweisen können. Je nach Umsatzeinbruch werden zwischen 40 Prozent und 80 Prozent der betrieblichen Fixkosten erstattet.

Neben kleinen und mittelständischen Unternehmen sind auch Soloselbstständige (im Haupterwerb) sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen (z.B. Jugendbildungsstätten, überbetriebliche Berufsbildungsstätten, Familienferienstätten) antragsberechtigt. Öffentliche Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen, mit Ausnahme von Bildungseinrichtungen der Kammern, Kreishandwerkerschaften oder Innungen.

Kontaktdaten des Wirtschaftsamtes Burgenlandkreis

Telefon: 03445/73 2971

Weitere Informationen und zur Antragstellung unter:

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de