Landkreis untersagt Arbeitskräfteaustausch zwischen Tönnies-Standorten

Der Burgenlandkreis untersagt Personen, die sich seit dem 5. Juni 2020 am Standort Rheda-Wiedenbrück der Tönnies Unternehmensgruppe aufgehalten haben, den Standort Weißenfels bis zum 3. Juli 2020 zu betreten. Ein Arbeitskräfteaustausch zwischen den Standorten ist somit untersagt. Ziel ist es, die Bevölkerung des Burgenlandkreises vor einer potenziellen Ansteckung zu schützen sowie erneute Beschränkungen des öffentlichen Lebens – wie im Landkreis Gütersloh erfolgt – zu verhindern.

„Es ist mein oberstes Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung des Burgenlandkreises zu schützen. Erneute Schul- und Kita-Schließungen sowie andere Beschränkungen des öffentlichen Lebens gilt es zu verhindern. Zudem soll ein Corona-Eintrag in den Schlachthof vermieden werden.“, so Landrat Götz Ulrich.

Parallel dazu hat der Krisenstab des Burgenlandkreises unter Leitung von Landrat Götz Ulrich getagt und vorbereitende Maßnahmen getroffen, um im Fall eines Corona-Ausbruchs schnell agieren zu können. Dazu gehört die Ermittlung der Wohnstandorte der Schlachthofbeschäftigten, die potenzielle Vorbereitung auf neue Testreihen und abstimmende Gespräche mit der Stadt Weißenfels.

Der zweitgrößte Schlachthof Deutschlands in Weißenfels hat ähnliche Beschäftigungs- und Produktionsstrukturen wie in Rheda-Wiedenbrück. Dort waren am 17. Juni 2020 mehr als 650 Beschäftigte sowie selbstständig Tätige positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Grundlage für die Entscheidung des Burgenlandkreises ist das Infektionsschutzgesetz. Das Betretungsverbot des Standortes Weißenfels dient der Verhinderung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro angedroht werden.

 

Hintergrund:

Am 22. Mai 2020 waren alle Ergebnisse der 1.186 Testungen im Schlachtbetrieb in Weißenfels negativ. Da damals keine Corona-Infektion festgestellt wurde, konnte durch den Burgenlandkreis auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes keine Anordnung für weitere Testungen ergehen. Auch eine Rechtsgrundlage für eine verpflichtende Testung gab es nach Infektionsschutzgesetz nicht. Die damals vom Burgenlandkreis in Kooperation mit der Bundeswehr bereitgestellten Testkapazitäten für alle ca. 2.500 Mitarbeiter wurden nicht in Gänze ausgeschöpft.