Fünfte Änderung der Eindämmungsverordnung des Landes

Das Land hat die 9. Corona-Eindämmungsverordnung nun zum fünften Mal geändert. Ab 1. März können somit Friseure, Gärtnereien, Blumenläden und Baumärkte wieder öffnen. Außerdem kann Fahrschulbetrieb nun mit medizinischen Masken wieder erfolgen. Weitere Änderungen betreffen Leistungssport in Kadern. 

Wir halten hier die Vorschriften auch zum Download bereit. 

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