5. Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises

Fünfte Verordnung des Burgenlandkreises zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Bekämpfung der Coronavirus-Krankheit COVID-19 (Fünfte Corona-Schutz-Verordnung Burgenlandkreis – 5. CoronaSchVO BLK) vom 2. Juni 2021

Die neue Verordnung, die ab Donnerstag, den 03.06.2021 gilt, regelt die eigenständige Quarantäne im Burgenlandkreis.

Sie finden die Fünfte Corona-Schutz-Verordnung in der Anlage als PDF-Datei zum Download.

Sie wird am 04.06.2021 in den Tageszeitungen (MZ Weißenfels und Zeitz, Naumburger Tageblatt Naumburg und Nebra) veröffentlicht werden. 

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