Amtliche Bekanntmachung Bundesnotbremse

Der Burgenlandkreis macht gemäß § 77 Absatz 6 in Verbindung mit § 28b Absatz 1 und 3 des Infektionsschutzgesetzes Folgendes bekannt:

I.

Auf dem Gebiet des Burgenlandkreises überschreitet die durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, 150 sowie 165 jedenfalls seit dem 20. April 2021.

Damit gelten die bundesrechtlichen Bestimmungen des § 28b Absatz 1 und 3 des Infektionsschutzgesetzes ab dem 24. April 2021.

Die bundesrechtlichen Bestimmungen des § 28b des Infektionsschutzgesetzes können auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter:

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

eingesehen werden.

II.

Diese Bekanntmachung erfolgt auf der Homepage des Burgenlandkreises unter: www.burgenlandkreis.de

 

Naumburg, den 23. April 2021

gez. Götz Ulrich, Landrat

Hinweis: Die Bekanntmachung gem. § 16 der Hauptsatzung des Burgenlandkreises wird am 27.04.2021 in der Mitteldeutschen Zeitung (Ausgaben Weißenfels und Zeitz) sowie im Naumburger Tageblatt (Ausgaben Naumburg und Naumburg/Nebra) erfolgen. 

listview Zur Liste
DateitypDatei