Zweite Änderung der 2. Corona-Einschränkungsverordnung

Die Zweite Änderung der  Zweiten Verordnung des Burgenlandkreises zur Einschränkung der Kontakte (2. EinschrVO BLK) beinhalte eine zeitliche Verlängerung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen (Haushalt plus eine Person).

In der Anlage finden sie die Verordnung sowie die Lesefassung als PDF-Datei.

Hinweis: Die Bekanntmachung gem. § 16 der Hauptsatzung des Burgenlandkreises in der Mitteldeutschen Zeitung (Ausgaben Weißenfels und Zeitz) sowie im Naumburger Tageblatt (Ausgaben Naumburg und Naumburg/Nebra) erfolgt am 20.04.2021.

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