Bekanntmachung der Allgemeinverfügung Nr.30 - Reinhard-Keiser-Grundschule in Teuchern

Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises

Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gemäß § 41 Absatz 3 und 4 VwVfG i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfG LSA öffentlich bekanntgegeben:

 

Der Burgenlandkreis erlässt zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 die nachfolgende

Allgemeinverfügung Nr. 30

I. Adressaten dieser Allgemeinverfügung sind:

  1. alle Schülerinnen und Schüler, vertreten durch die Erziehungsberechtigten, die am 07.04.2021 die

Reinhard-Keiser-Grundschule Teuchern

Unterm Berge 38

06682 Teuchern

besuchen.

  1. alle Lehrerinnen und Lehrer, das technische Personal, pädagogische Bedienstete und Verwaltungsbedienstete sowie sonstig Tätige, die am 07.04.2021 an der oben genannten Schule tätig sind.

II. Anordnungen

  1. Die Adressaten dieser Verfügung werden einer Beobachtung unterworfen.
  1. Für diese wird eine Untersuchung auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus durch das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises bzw. durch die von diesem Beauftragten angeordnet. Es ist beabsichtigt, einen Antigen-Schnelltest durch medizinisches Personal des Gesundheitsamtes und bei positivem Ergebnis ein PCR-Test durchzuführen.
  1. Die vorgenannten Verpflichteten haben sich unter Vorlage eines geeigneten Identitätsnachweises am 07.04.2021, ab 7.00 Uhr auf dem Gelände der bezeichneten Grundschule unmittelbar vor dem Unterrichtsbeginn zur Untersuchung gemäß Ziffer 2 einzufinden. 
  1. Ein Betreten der Schule zur Teilnahme am Unterricht oder zur Arbeitsaufnahme ohne vorherige Untersuchung mit negativem Test wird für den  07.04.2021 untersagt. Eine Notbetreuung findet dann ebenfalls nicht statt.
  1. Ausnahmen von Ziffer 1 und 2 bedürfen der Zustimmung des Gesundheitsamtes des Burgenlandkreiseses. Ausnahmen sind beim Gesundheitsamt des Burgenlandkreises (Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg) unter Vorlage wichtiger Gründe zu beantragen und von diesem zu genehmigen. 

III. Inkrafttreten

Diese Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung unter www.burgenlandkreis.de am 06.04.2021 in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen. Die Schriftform wird ferner durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail Adresse burgenlandkreis@blk.de oder durch eine absenderbestätigte DE-Mail an burgenlandkreis@blk.de-mail.de erfüllt.

Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.

Naumburg, den 06.04.2021

gez. Götz Ulrich
Landrat

 

Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann immer am

Montag:         von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag:       von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch:       von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag:  von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag:           von 08.30 bis 11.30 Uhr

im Landratsamt des Burgenlandkreises, Sekretariat des Rechts- und Ordnungsamtes, Haus 2, Zimmer 2.202, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg (Saale) eingesehen werden.

Naumburg, den 06.04.2021

gez. Götz Ulrich
Landrat

 

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