Fünfte Änderung der Ersten Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises

Mit der fünften Änderungsverordnung der Corona-Schutzverordnung des Burgenlandkreises wird die Maskenpflicht, Regelbetrieb und Notbetreuung in Schulen sowie in Horten konkretisiert.

Sie finden die Änderungsverordnung und eine Lesefassung der geänderten Verordnung unten zum download. 

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